B
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei Teilnahme am BF 17)
Eingeschlossene Klassen: AM, L
BE
Kraftfahzeuge der Klasse B mit Anhänger
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei Teilnahme am BF 17)
Vorbesitz der Klasse B erforderlich!
B96
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei Teilnahme am BF 17)
Vorbesitz der Klasse B erforderlich!
B196 Krafträder
Mindestalter: 25 Jahre
Vorbesitz der Klasse B: seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen
Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben! Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich.
AM
Zweirädrige Kleinkrafträder
Dreirädrige Kleinkrafträder
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Mindestalter: 15 Jahre
A1
Krafträder
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: AM
A2
Krafträder
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
A
Krafträder
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
Mindestalter: 24 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1, A2, AM
C1
Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen über 3,5 t zG
Mindestalter: 18 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz: B
C1E
Mindestalter: 18 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz: C1
Eingeschlossene Klasse: BE
C
Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3,5 t zG und mit Anhänger max. 750 kg zG
Mindestalter: 21, 18 Jahre³
Erforderlicher Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klasse: C1
CE
Kraftwagen über 3,5 t zG und Anhänger über 750 kg zG
Mindestalter: 21, 18 Jahre³
Erforderlicher Vorbesitz: C
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T
L
Mindestalter: 16 Jahre
T
Mindestalter: 16 Jahre für bbH bis 40 km/h
18 Jahre für bbH über 40 bis 60 km/h
Eingeschlossene Klassen: AM, L
MO
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit mehr als 25 km/h beträgt
Mindestalter: 15 Jahre
* zG= Zulässige Gesamtmaße