Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), auch Nachschulung genannt, ist eine von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnete Maßnahme die bei einem A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Führerschein-Probezeit, festgelegt wird.
Beispiele eines A-Verstoßes (eine schwere Zuwiderhandlung)
Straftaten
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142)
Fahrlässige Tötung (§ 222) *)
Fahrlässige Körperverletzung (§ 229) *)
Nötigung (§ 240)
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b)
Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c)
Trunkenheit im Verkehr (§ 316)
Vollrausch (§ 323a)
Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c)
Die häufigsten Delikte der Fahranfänger die zur Nachschulung führen
Beispiele eines B-Vertoßes (weniger schwere Zuwiderhandlung)
Das Aufbauseminar wird von deiner Fahrschule mit einer Gruppe von mindestens zehn Teilnehmern durchgeführt und besteht aus fünf Teilen: vier Theorie-Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer und einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung, welche mindestens 30 Minuten dauert und mit jeweils bis zu drei Teilnehmern stattfindet. Im Rahmen des Aufbauseminars werden unter anderem die Verstöße der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung gesucht.
Mit Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde eingereicht werden muss. Wird das Seminar vom Führerscheininhaber innerhalb der von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Frist nicht erfolgreich abgeschlossen, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis wird erst erteilt wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachgewiesen wird.
*) Für die Einordnung einer fahrlässigen Tötung oder Körperverletzung in Abschnitt A oder B ist die Einordnung des der Tat zugrunde liegenden Verkehrsverstoßes maßgebend